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Neue Bestimmungen im Kanton Zürich ab

1. Juni  2025

 

Was ändert sich bei der Ausbildungspflicht für Hunde?

 

Mit der Inkraftsetzung der revidierten Hundegesetzgebung unterstehen neu alle im Kanton Zürich gehaltenen Hunde einer praktischen Ausbildungspflicht, unabhängig von Grösse oder Rasse. Ausserdem müssen Ersthundehaltende und solche, die seit mehr als zehn Jahren keinen Hund mehr gehalten haben, einen Theoriekurs besuchen.

Dieser kann auch online abgeschlossen werden.

 

Für alle Hunde gibt es einen praktischen Ausbildungskurs (mindestens sechs Lektionen) mit einheitlichen Lernzielen, der frühestens nach Vollendung des sechsten Lebensmonats des Hundes beginnt und spätestens zwölf Monate nach der Übernahme des Hundes abgeschlossen sein muss. Der Kurs gilt als erfolgreich absolviert, wenn alle Lernziele erreicht wurden. Dies wird anhand einer Checkliste überprüft. Sind nach sechs Lektionen die Ziele noch nicht erreicht, sind weitere Lektionen erforderlich.

 

Gerne beantworten wir Ihre Fragen rund ums Thema Hund.

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